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Erstellen einer objektspezifischen Handwerkerliste
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Veranlassen aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
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Vorbereiten und Veranlassen notwendiger Reparaturmaßnahmen
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Beauftragen der laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung
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Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ggf. mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
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Überwachung der Dienstkräfte (Hausmeister, Reinigungspersonal)
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Regelmäßige Objektbegehungen